Henning Harte-Bavendamm: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Buch
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- C.H. Beck, 01/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406806513
- Bestellnummer: 11502840
- Nummer der Auflage: 24002
- Auflage: 2. Auflage
- Gewicht: 924 g
- Maße: 199 x 138 mm
- Stärke: 48 mm
- Erscheinungstermin: 26.1.2024
- Serie: Gelbe Erläuterungsbücher
Klappentext
Zum WerkMit der Richtlinie (EU) 2016 / 943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet worden, ein gewisses Niveau des Geheimnisschutzes zu regeln. Um den Pflichten zur Regelung des Geheimnisschutzes zu entsprechen, wurde ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erlassen, das die bisher in unterschiedlichen Gesetze verstreuten Regelungen des Geheimnisschutzes zusammenfasst und den rechtlichen Vorgaben der Richtlinie entspricht.
Das neue Gesetz regelt dazu insbesondere:
Definition des Geschäftsgeheimnisses
Handlungsverbot zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Rechtswidrigkeit der Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
Ausnahmen vom Handlungsverbot
Ansprüche des Inhabers eines Geschäftsgeheimnisses gegen den Rechtsverletzer
Geschäftsgeheimnisstreitsachen
Strafvorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Vorteile auf einen Blick umfassende und fundierte Erläuterung des neuen Rechts
systematisch überzeugend
besonders versierte Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis
Zur Neuauflage
Für die 2. Auflage haben die Autoren das Werk auf den Stand von Mai 2023 gebracht und haben dabei insbesondere neue Rechtsprechung zum Geschäftsgeheimnisgesetz, aber auch aktuelle Stellungnahmen aus dem Schrifttum berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Unternehmen und Geschäftsbetriebe aller Art, Unternehmens- und Verbraucherschutzverbände, Rechtsanwaltschaft, Gerichte.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.