Barbara Meurer: Leistungsabrechnung für die Zahnmedizinische Fachangestellte 2
Leistungsabrechnung für die Zahnmedizinische Fachangestellte 2
Buch
- Prothetik Schulbuch
- Westermann Berufl.Bildung, 10/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783427920779
- Bestellnummer: 11943309
- Umfang: 196 Seiten
- Nummer der Auflage: 24007
- Auflage: 7. Auflage 2024
- Gewicht: 520 g
- Maße: 297 x 213 mm
- Stärke: 12 mm
- Erscheinungstermin: 14.10.2024
- Serie: Leistungsabrechnung für die Zahnmedizinische Fachangestellte
Klappentext
Leistungsabrechnung für Zahnmedizinische FachangestellteBand 2: Prothetische Leistungen
das Schulbuch erklärt die Abrechnung von prothetischen Leistungen (Lernfeld 12) entsprechend der aktuellen Gebührenordnungen - in der Neuauflage sind alle Abrechnungsbestimmungen sind hinsichtlich gesetzlicher Änderungen aktualisiert
nach einführender Information über zahnmedizinische Grundlagen zu den jeweiligen Abrechnungspositionen werden die Lerninhalte anhand von Behandlungsfällen aus dem zahnärztlichen Praxisalltag und mit Hilfe von Zeichnungen, Bildern, Übersichten, Merksätzen und Übungsaufgaben vermittelt
erleichtert die Auswahl der richtigen Abrechnungspositionen durch didaktisch aufbereitete Abrechnungsbestimmungen und Abrechnungshinweise in leicht verständlicher Sprache
listet zahnärztliche Maßnahmen für jede einzelne Abrechnungsposition auf und weist auf Leistungen hin, bei denen die Abrechnung dieser Position ausgeschlossen ist
erklärt befundorientierte Festzuschüsse bei Regelversorgung
alle ausbildungsrelevanten Originaltexte des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (Bema) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind enthalten und die Unterschiede werden durch Gegenüberstellung verdeutlicht
am Ende der Kapitel steht jeweils eine Fragensammlung ("Fit für die Prüfung") zur Wiederholung, Lernkontrolle und somit zur Prüfungsvorbereitung
Eine BiBox und Lösungen zum Download sind separat erhältlich.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.