Wolfgang Deck: Reisekosten 2026, Kartoniert / Broschiert
Reisekosten 2026
- Private Wirtschaft
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
- Verlag:
- Stollfuß Verlag, 01/2026
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783083110262
- Artikelnummer:
- 12599593
- Umfang:
- 324 Seiten
- Nummer der Auflage:
- 26073
- Ausgabe:
- 2026
- Gewicht:
- 570 g
- Erscheinungstermin:
- 26.1.2026
- Serie:
- Stollfuss-Ratgeber
Klappentext
Reisekosten richtig abrechnen!
Fundiert und praxisnah hilft dieser Ratgeber Reisekosten korrekt abzurechnen und bringt Struktur in die vielschichtige und komplizierte Materie des Reisekostenrechts. Er erleichtert Ihnen die Reisekostenabrechnung sowie Vorsteuerberechnung. Ebenso informiert Sie der Ratgeber ausführlich über die lohn-, einkommen- und umsatzsteuerliche Behandlung von u. a. Betriebsveranstaltungen, Bewirtungen, Dienstwagengestellungen, doppelter Haushaltsführungen oder von Verpflegungsaufwendungen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Korrekte Reisekostenabrechnung und Vorsteuerberechnung nach aktuellen Werten
- Zahlreiche praxisnahe Beispiele und detaillierte Übersichten zu Inlands- und Auslandsreisen
- Ausführliche Tabellen zu den Reisekostensätzen (Inland und Ausland) und Entfernungskilometern (Inland und Europa)
- Verständliche Erläuterungen zu den formalen Anforderungen an Aufzeichnungen
Das ist neu
- Aktuelle Reisekostensätze 2026 für das In- und Ausland
- Regelungen des Steueränderungsgesetzes 2025 und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Neues BMF-Schreiben zur Definition von Elektro- und Hybridfahrzeugen etc.
- Ausblicke auf noch zu erwartende BFH-Urteile
- BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten und zu den Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen
Biografie
Wolfgang Deck, Oberamtsrat im Bundesministerium der FinanzenAnmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.