Versicherungsvertragsgesetz §§ 130-141 VVG
Versicherungsvertragsgesetz §§ 130-141 VVG
Buch
- DTV-Güter; DTV-VHV; DTV-ADS; AVB Flusskasko; AVB Wassersportfahrzeuge
- Herausgeber: Roland Michael Beckmann, Robert Koch
Artikel noch nicht erschienen, voraussichtlicher Liefertermin ist der 30.12.2024.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
EUR 279,00*
- Walter de Gruyter, 12/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783110520415
- Bestellnummer: 11151553
- Umfang: 921 Seiten
- Nummer der Auflage: 23010
- Auflage: 10., völlig neu bearbeitete Auflage
- Erscheinungstermin: 30.12.2024
- Serie: Großkommentare der Praxis
Weitere Ausgaben von Versicherungsvertragsgesetz §§ 130-141 VVG
Klappentext
Band 7 des Bruck / Möller enthält die Kommentierung des Transportrechts in §§ 130-141 VVG einschließlich der DTV-Güter, DTV-VHV, DTV-ADS, AVB Flusskasko, AVB Wassersportfahrzeuge.Biografie (Robert Koch)
Robert Koch, geb. 1843, gest. 1910, war ein berühmter Mediziner und Mikrobiologe. Zu seinen größten Erfolgen zählte die Entdeckung des Tuberkuloseerregers im Jahr 1882. Für seine Bemühungen um die Erforschung der Krankheit erhielt er 1905 den Nobelpreis für Medizin und Physiologie. Bis heute bilden die Leistungen Robert Kochs die Grundlagen der modernen Bakteriologie. Robert Koch studierte von 1863 bis 1866 in Göttingen Medizin. Er war Leiter des Hygiene-Instituts der Berliner Universität, war in der Charité tätig und wurde schließlich zum Direktor des Königlich Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten ernannt, dem heutigen Robert Koch-Institut. Auf seinen zahlreichen Reisen und Expeditionen in tropische Länder erforschte er die dort typischen Krankheiten wie Malaria und die Schlafkrankheit. Bereits zu Lebzeiten wurden seine Veröffentlichungen zu den Infektionskrankheiten in der wissenschatlichen Fachwelt hoch geschätzt.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.
Versicherungsvertragsgesetz §§ 130-141 VVG
EUR 279,00*