Valentin Jentsch: Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind (Art. 732-735d OR), Gebunden
Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind (Art. 732-735d OR)
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
- Verlag:
- Stämpfli Verlag AG, 09/2026
- Einband:
- Gebunden
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783727230653
- Artikelnummer:
- 12657616
- Umfang:
- 342 Seiten
- Nummer der Auflage:
- 26001
- Ausgabe:
- 1. Auflage
- Erscheinungstermin:
- 15.9.2026
- Serie:
- Berner Kommentar
Klappentext
Massgeblich angetrieben durch die am 3. März 2013 von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative 'gegen die Abzockerei' entwickelte sich zunehmend ein eigenständiger Rechtsrahmen über Vergütungen in börsenkotierten Aktiengesellschaften. Art. 95 Abs. 3 BV wurde von Januar 2014 bis Dezember 2022 in einer Übergangsverordnung (VegüV) umgesetzt, die im Januar 2023 ins Obligationenrecht (Art. 732-735d OR) überführt wurde. Dieser Berner Kommentar erläutert über Art. 732-735d OR hinaus weitere aktienrechtliche Bestimmungen, die Vergütungen betreffen, darunter Art. 626 Abs. 2 und 3, Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 und 4, Art. 716a Abs. 1 Ziff. 8 und Art. 728a Abs. 1 Ziff. 4 OR sowie Art. 4 Übest. OR. Im Fokus der Kommentierung stehen der Normzweck und die Entstehungsgeschichte, die Interpretation und die Auslegung sowie die Rechtsfortentwicklung. Der vollständig neu verfasste Kommentar untersucht den geltenden Rechtsrahmen in konzeptioneller und anwendungsorientierter Hinsicht. Es werden viele Rechtsfragen behandelt, die in der bisherigen Literatur noch nicht abgedeckt wurden. Insbesondere der Rechtsdurchsetzung wird mehr Raum gegeben. Der Kommentar leistet einen Beitrag zur fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung und dient als Arbeitsmittel für die regelkonforme Umsetzung in der Praxis.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.