Thorsten Kingreen: Polizei- und Ordnungsrecht
Polizei- und Ordnungsrecht
Buch
- mit Versammlungsrecht
- C.H.Beck, 10/2022
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406795756
- Bestellnummer: 11022340
- Umfang: 459 Seiten
- Nummer der Auflage: 22012
- Auflage: 12. Auflage
- Gewicht: 564 g
- Maße: 194 x 128 mm
- Stärke: 31 mm
- Erscheinungstermin: 5.10.2022
- Serie: Grundrisse des Rechts
Klappentext
Zum WerkDieser Band enthält eine dogmatisch neu durchdachte Darstellung des Polizei- und Ordnungsrechts, das für das Studium des Öffentlichen Rechts von zentraler Bedeutung ist. Das Studienbuch behandelt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Polizei- und Ordnungsrecht. Dazu werden jeweils die Rechtsgrundlagen sämtlicher Bundesländer herangezogen. Damit erhält der Studierende zugleich eine zuverlässige Information über das in seinem Bundesland geltende Recht. Dabei wird das Polizei- und Ordnungsrecht in einer Tiefe und Breite präsentiert, in der es Gegenstand der Ersten Juristischen Staatsprüfung ist.
Systematisch behandeln die ersten drei Teile des Studienbuchs die allgemeinen Probleme und Generalklauseln des Polizei- und Ordnungsrechts. Der vierte Teil stellt die polizeilichen Spezialbefugnisse dar.
Dabei wird der Erörterung eine einheitliche, nach Begriff, rechtlicher Grundlage, formeller und materieller Rechtmäßigkeit, Schutzgut, Gefahr, Pflichtigkeit und Verhältnismäßigkeit unterscheidende Systematik zugrunde gelegt. Die Regelungen über Vollstreckung, Kosten und Schadensausgleich sind Gegenstand des fünften Teils. Der sechste Teil des Buches dient schließlich der Umsetzung des zuvor systematisch dargestellten Stoffs in die in Ausbildung und Prüfung geforderte Fallbearbeitung.
Vorteile auf einen Blick
mit eigenem Teil zur Fallbearbeitung
Berücksichtigung des Landesrechts mit Angabe der jeweiligen Gesetzesvorschriften
mit Darstellung des Versammlungsrechts
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage ist die Darstellung aus didaktischen Erwägungen teilweise umgestellt und durchgängig aktualisiert worden.
Durch die Corona-Pandemie hat das Polizei- und Ordnungsrecht eine besondere Bedeutung erlangt. Der etabilierte gefahrenabwehrrechtliche Grundtatbestand, der eine hinreichende fundierte Gefahrenprognose und individuelle Verantwortlichkeit sowie verhältnismäßige und hinreichend bestimmte Maßnahmen fordert, gilt auch für die infektionsschutzrechtliche Gefahrenabwehr.
Aktuelle Rechtsprechung und Literatur wurde bis Ende April 2022 berücksichtigt. Damit konnte auch noch die Entscheidung des BVerfG zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eingearbeitet werden, die nicht nur wichtige Anforderungen an die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden formuliert, sondern auch für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Vorfeldbefugnisse der der Polizei von Bedeutung sein konnten.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechtswissenschaften an Universitäten sowie Fachschulen des Bundes und der Länder als auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Biografie (Bodo Pieroth)
Prof. Dr. Bodo Pieroth, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.Biografie (Bernhard Schlink)
Bernhard Schlink, geboren 1944 in Bielefeld, aufgewachsen in Heidelberg. Jurastudium dort und in Berlin, danach wissenschaftlicher Assistent. Erste Professur für VerfR und VerwR in Bonn, dann in Frankfurt. 1988 Richter des VerfGH für das Land NRW. Nach der Wende 1989 in Berlin tätig. Heute Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität in Berlin und Richter am LVerfGH in Münster. Zunächst Fachbuch-, dann Romanveröffentlichungen. Auszeichnungen: 1989 Glauser Autorenpreis für deutschsprachige Kriminalliteratur ("Die gordische Schleife"), 1992 Deutscher Krimi-Preis ("Selbs Betrug"), 1997 Hans-Fallada-Preis der Stadt Münster, Italiens 'Grinzane Cavour' und Prix Laure Bataillon ("Der Vorleser"). 1999 erstmals den "Welt"-Literaturpreis, im Februar 2000 die Ehrengabe der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Gesellschaft.Anmerkungen:
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