Thomas Uppenbrink: Beratungsrisiken bei der Überschuldungsfeststellung
Beratungsrisiken bei der Überschuldungsfeststellung
Buch
- Praxishinweise für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zur Vermeidung von Anfechtungs- und Schadensersatzszenarien
sofort lieferbar
EUR 19,80*
Verlängerter Rückgabezeitraum bis 31. Januar 2025
Alle zur Rückgabe berechtigten Produkte, die zwischen dem 1. bis 31. Dezember 2024 gekauft wurden, können bis zum 31. Januar 2025 zurückgegeben werden.
- Schmidt, Erich Verlag, 04/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783503238385
- Bestellnummer: 11809864
- Umfang: 109 Seiten
- Nummer der Auflage: 24002
- Auflage: 2., neu bearbeitete Auflage
- Gewicht: 180 g
- Maße: 235 x 158 mm
- Stärke: 8 mm
- Erscheinungstermin: 11.4.2024
Klappentext
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IX ZR 285 / 14) und aktuell gültigem Gesetz (§ 102 StaRUG) haben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich regelmäßig zu prüfen, ob bei Feststellung einer buchmäßigen bzw. handelsrechtlichen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens noch wahrscheinlich ist und die Mandantin weiterhin zahlungsfähig bleibt.Wie Sie von Auftragsannahme an aus haftungsrechtlicher Sicht sicher agieren, stellen Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank in der bereits 2. Auflage auf Basis vielseitiger Erfahrungswerte bei der Anwendung des aktuellen Rechts zusammen. Im Fokus u. a.:
- Hinweispflichten auf potenzielle Insolvenzgründe und daraus abzuleitende Prüfungspflichten der Geschäftsführung
- Typische Risikoszenarien, die sich z. B. durch die Pflicht zur Implementierung von Krisenfrühwarnsystemen, den Umgang mit Fortbestehensprognosen oder auch Pensionszusagen ergeben
Viele Vorlagen und Musterformulierungen unterstützen Sie dabei, die Zusammenarbeit zu optimieren und strafrechtliche Konsequenzen, Anfechtungen oder Schadensersatzforderungen konsequent zu vermeiden.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.