Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG, Gebunden
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
Buch
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Aktueller Preis: EUR 324,00
- Herausgeber:
- Sibylle Kessal-Wulf
- Verlag:
- C.H. Beck, 12/2025
- Einband:
- Gebunden
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783406810312
- Artikelnummer:
- 12546883
- Nummer der Auflage:
- 25010
- Ausgabe:
- 10. Auflage
- Erscheinungstermin:
- 21.12.2025
Klappentext
Vorteile auf einen Blick
- elementares Handwerkszeug für alle juristischen Berufe zur vertieften Problemlösung
- hoher Praxisnutzen auch durch Verzahnung zu angrenzenden Gebieten
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage von Band 11
Die Neuauflage wurde grundlegend aktualisiert und überarbeitet:
- Die Neuregelungen des MoPeG spielen für Personengesellschaftsanteile in Vor- und Nacherbschaft eine größere Rolle.
- Ergänzungen ergeben sich auch in den Abschnitten über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft (Stichwort lenkende Ausschlagung) sowie in der detailreichen Erläuterung der Nachlasspflegschaft.
- Bedeutung sog. Katastrophenklauseln
- Anfechtbarkeit wegen Irrtums über die Bindung eines gemeinschaftlichen Testaments
- Ermittlung der Wechselbezüglichkeit bei gemeinschaftlichen Testamenten
- Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen und deren Anfechtung.
- aus den §§ 2303?2338 BGB
- das notarielle Nachlassverzeichnis,
- Nachlassbewertung zum Zweck der Pflichtteilsberechnung,
- Pflichtteilsergänzung und vorbehaltene Rechte,
- Berücksichtigung latenter Steuern bei der Pflichtteilsberechnung.
- zum Erbschaftskauf (§§ 2371?2385 BGB)
- Begriff
- Bedeutung des Erbschaftskaufs
- Formerfordernis
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Haftung gegenüber Nachlassgläubigern
- Die neuen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025 sind ebenfalls bereits erläutert.
- Ausführliche Darstellung des Erbschaftsteuerrechts in der Einleitung.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Anmerkungen:
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
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