Jochen Lober: Das Verbrechen des verlorenen Krieges, Flexibler Einband
Das Verbrechen des verlorenen Krieges
- Der Nürnberger Prozeß - zwischen Recht und Rache
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- Verlag:
- Manuscriptum Verlagsbuchh, 11/2026
- Einband:
- Flexibler Einband
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783691180060
- Artikelnummer:
- 12968510
- Umfang:
- 219 Seiten
- Gewicht:
- 407 g
- Maße:
- 230 x 160 mm
- Stärke:
- 17 mm
- Erscheinungstermin:
- 7.11.2026
Klappentext
Der Nürnberger Prozeß gilt als Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts. Tatsächlich war er das erste internationale Strafverfahren der Neuzeit, beruhend auf einem Vertrag zu Lasten Dritter. Sein Ziel: den Krieg als selbstbestimmte Handlungsoption souveräner Staaten zu ächten. Entsprechend vorhersehbar war der Gang des Verfahrens: Die Richtung des Urteils stand fest, bevor der erste Zeuge gehört war. Das für jedes Strafverfahren zentrale Prinzip des fair trial galt in Nürnberg nicht.
Jochen Lober, Verfasser der Studie Beschränkt souverän, seziert den Hauptkriegsverbrecherprozeß mit dem geschulten Blick des Strafverteidigers. Er zeigt, wie ungleich die Mittel von Anklage und Verteidigung verteilt waren und wie systematisch die Prozeßführung die Angeklagten benachteiligte. Die Siegermächte, die die Richter stellten, mußten sich für ihr eigenes Vorgehen nicht verantworten. Der Einwand, sie hätten dasselbe getan, war vor Gericht nicht zugelassen. So urteilte die Sowjetunion, die 1939 selbst Polen und Finnland überfallen hatte, über einen deutschen Angriffskrieg, und die Westmächte, verantwortlich für die Flächenbombardements deutscher Städte, über deutsche Kriegsverbrechen.
Josef Schüßlburner legt in seinem begleitenden Aufsatz dar, daß das Parallelverfahren in Tokio den Nürnberger Prozeß in zentralen Punkten delegitimierte. Dort konnten mehrere Richter dem Abschlußurteil mit Sondervoten widersprechen; der indische Richter Pal plädierte sogar für den Freispruch aller Angeklagten. Aus beiden Verfahren zusammengenommen mußten und müssen Betrachter die Schlußfolgerung ziehen, daß man nach dem internationalen Recht keine Kriege verlieren darf. Wer verliert, wird zum Aggressor erklärt, und ihm werden Rechte abgesprochen.
Und so wirkt Nürnberg über den Gerichtssaal hinaus. Das Kriegsverbot, das hier strafrechtlich abgesichert werden sollte, hat nicht zu weniger Kriegen geführt, wohl aber das klassische Völkerrecht verdrängt. Darüber, wann Gewalt legitim ist, soll nunmehr der UN-Sicherheitsrat entscheiden, in dem die Sieger von 1945 ein Vetorecht besitzen, so daß sie selbst nicht belangt werden können. Rechtzeitige Friedensschlüsse werden unmöglich, weil die bedingungslose Kapitulation angestrebt wird, um Strafverfahren durchzuführen.
Thor v. Waldstein beschließt den Band mit einem Essay über das 'Nürnberg in uns', jene geistige Lebensform, die die deutsche Mentalität nach 1945 tiefer geprägt hat als das Grundgesetz.
Anmerkungen:
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