Hanns Engelhardt: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz
Buch
- Unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bestimmungen, der Abgabenordnung, des EG-Beitreibungsgesetzes und des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
- Herausgeber: Arne Schlatmann
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- C.H. Beck, 12/2024
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406809293
- Bestellnummer: 11954180
- Nummer der Auflage: 25013
- Auflage: 13., neubearbeitete Auflage
- Gewicht: 780 g
- Maße: 201 x 139 mm
- Stärke: 41 mm
- Erscheinungstermin: 17.12.2024
- Serie: Gelbe Erläuterungsbücher
Klappentext
Zum WerkDer bewährte Handkommentar erläutert das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) und das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) umfassend und praxisnah. Dabei werden auch die Vollstreckungs- und Zustellungsgesetze der Länder einbezogen. Das Verwaltungszustellungsrecht regelt alle Zustellungen im Verwaltungsverfahren sowie die Zustellung von Widerspruchsbescheiden im verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Vorverfahren. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht normiert z. B. die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeiten.
Neben dem VwVG und dem VwZG werden auch Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 77, 249 - 258, 260 - 267, 281 - 327) sowie das europäische Zustellungs- und Vollstreckungsrecht kommentiert. Der Anwendungsbereich des EG-Beitreibungsgesetzes erstreckt sich auf die Einkommens-, Gewerbe- und Grundsteuer sowie weitere Abgaben. Die ausführliche Kommentierung hat daher eine erhebliche Bedeutung für die Steuerpraxis.
Vorteile auf einen BlickStandardwerk mit renommierten AutorenHandlichkeit: Zustellungs- und Vollstreckungsrecht in einem Bandgutes Preis-Leistungs-VerhältnisErgänzung zu Kopp / Schenke, VwGO und Kopp / Ramsauer, VwVfG
Zur Neuauflage
Erläutert sind mehrere Gesetzesänderungen seit der Vorauflage:
Änderungen des VwZG durchPostrechtsmodernisierungsgesetz v. 15.7.2024Art. 34 Abs. 5 Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023, Art. 6 PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG (MoPeG) v. 10.8.2021, Art. 7 G zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änd. weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021Art. 15 Abs. 2 Vormundschafts- und Betreuungsrechts-ReformG v. 4.5.2021Änderungen des VwVG durchArt. 5 PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG (MoPeG) v. 10.8.2021Art. 4 Abs. 1 G zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änd. weiterer zwangsvollstreckungsrechtl. Vorschriften und zur Änd. des InfektionsschutzG v. 7.5.2021Berücksichtigt wurden auch zahlreiche Änderungen im Vollstreckungs- und Zustellungsrecht der Länder seit der Vorauflage, z. B.in Bayern die Änderungen des VwZVG durch § 4 G zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 23.12.2022in Hessen die Änderung des HessVwZG durch Art. 2 G zur Änd. des Hessischen E-Government-G und weiterer Vorschriften v. 16.2.2023 sowie des HessVwVG durch Art. 1 und Art. 2 G zur Änd. des Hessischen VerwaltungsvollstreckungsG und anderer Rechtsvorschriften v. 24.5.2023in Niedersachsen die Änderung des NVwVG durch Art. 1 ÄndG v. 22.9.2022in Nordrhein-Westfalen die Änderung des LZG NRW durch Art. 3 G zur Änd. des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Änd. weiterer Gesetze v. 23.6.2021 sowie des VwVG NRW durch Art. 1 G zur Änd. des VerwaltungsvollstreckungsG NRW und weiterer Vorschriften v. 25.4.2023Sorgfältig eingearbeitet wurde die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Verwaltungsvollstreckungs- und -zustellungsrecht.
Zielgruppe
Für alle mit Zustellungs- und Vollstreckungsrecht befassten Verwaltungs-, Sozialrechts- und Steuerpraktikerinnen und -praktiker, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.