Frank Bätge: Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung
Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung
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- Kommunal-u.Schul-Verlag, 12/2023
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783829315159
- Bestellnummer: 11628449
- Umfang: 338 Seiten
- Nummer der Auflage: 23005
- Auflage: 5. Auflage
- Gewicht: 352 g
- Maße: 192 x 126 mm
- Stärke: 19 mm
- Erscheinungstermin: 15.12.2023
Klappentext
Gemeinden und Gemeindeverbände treffen eine Fülle von Entscheidungen in den verschiedenen Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches. Da hiervon Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger abhängen und in der Regel erhebliche wirtschaftliche Interaktionen ausgehen, enthält das Kommunalrecht der Länder eindeutige Vorschriften über ein ordnungsgemäßes Zustandekommen dieser Entscheidungen.Die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Vorschriften über gemeindliche Organe und ihre Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, die Durchführung von Sitzungen, das Zustandekommen von Beschlüssen sowie Kontrolle, Aufsicht und Rechtsschutz werden in diesem Werk unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt. Dabei wird auf Übereinstimmungen und Unterschiede in den Bundesländern eingegangen.
Prof. Dr. Frank Bätge, Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Gerhard Bennemann, Rechtsanwalt, Magistratsoberrat bei der Stadt Büdingen a. D., Klaus-Michael Glaser, Referent beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Heck, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Katrin Stein, Professorin an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Marc Ziertmann, Stv. Geschäftsführer beim Städteverband Schleswig-Holstein.
Biografie (Frank Bätge)
Prof. Dr. Frank Bätge lehrt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen. Er ist Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen sowie für die Staatsprüfung des gehobenen Dienstes.Anmerkungen:
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