Detlef Kaulbach: Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG
Buch
- mit Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 (EIOPA-Verordnung) und Versicherungs-Vergütungsverordnung
- C.H. Beck, 11/2018
- Einband: Gebunden, Leinen
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406686177
- Bestellnummer: 8255473
- Nummer der Auflage: 19006
- Auflage: 6., vollständig überarbeitete Auflage
- Gewicht: 1182 g
- Maße: 199 x 144 mm
- Stärke: 58 mm
- Erscheinungstermin: 19.11.2018
- Serie: Gelbe Erläuterungsbücher
Klappentext
Zum WerkDem Kommentar liegt das am 1.1.2016 in Kraft getretene neue Versicherungsaufsichtsgesetz zugrunde. Das neue Gesetz vollzieht die Vorgaben der europäischen Solvabilität II-Richtlinie nach, die insbesondere in den Bereichen Eigenmittelausstattung, Geschäftsorganisation, Aufsichtsregime und Publizitätspflichten wesentliche Veränderungen mit sich gebracht hat. Vollkommen neu ist auch das Regelungskonzept, das auf mehreren Ebenen ansetzt und das Gesetz in europäische Detailregelungen (Solvabilität II-Verordnung) einbettet.
Die Darstellung des VAG wird ergänzt um Erläuterungen des FinDAG, der EIOPA-VO und der VersVergV.
Vorteile auf einen Blick
- Topaktuell: Das neue VAG mit allen Änderungen seit Inkraftttreten
- Einbeziehung der delegierten Solvabilität II-VO und der Richtlinien der Aufsichtsbehörden
- Kommentierung von FinDAG, EIOPA-VO, VersVergV
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt das VAG 2016 und alle Änderungen seit Inkrafttreten, insbesondere durch das 2. FiMaNoG, das IDD-Umsetzungsgesetz, das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Zielgruppe
Für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und sonstige Unternehmen der betrieblichen Altersversorgung, Aufsichtsbehörden, Verbände, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rating-Agenturen, Unternehmensberater und Berater zu den Systemen der betrieblichen Altersversorgung.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.