Der Fall Hetzel (Kälberstrickprozess) - Homizidale Strangulation oder plötzlicher natürlicher Tod?, Gebunden
Der Fall Hetzel (Kälberstrickprozess) - Homizidale Strangulation oder plötzlicher natürlicher Tod?
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
- Herausgeber:
- Burkhard Madea
- Verlag:
- Schmidt - Roemhild, 06/2026
- Einband:
- Gebunden
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783795003418
- Artikelnummer:
- 12790317
- Umfang:
- 304 Seiten
- Sonstiges:
- zahlreiche Abbildungen, teils farbig
- Erscheinungstermin:
- 22.6.2026
Klappentext
Der sogenannte "Kälberstrick-Prozess" hat in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wie kaum ein anderes Straf-(Wiederaufnahme-)Verfahren die Öffentlichkeit und Boulevardmedien beschäftigt und wird auch heute noch in Berichten über angebliche Justizirrtümer als Paradebeispiel für den fehlerhaften Sachverständigen angeführt. Im Kern geht es um die Frage plötzlicher natürlicher Tod beim Geschlechtsverkehr, wie vom Angeklagten behauptet, versus homizidaler Strangulation. Die Crux des Verfahrens lag darin, dass die Obduktion von nicht rechtsmedizinisch ausgebildeten Ärzten (Pathologe, Amtsarzt) unter Missachtung sämtlicher Standards rechtsmedizinischer Obduktionen unsachgemäß durchgeführt wurde, mit Lücken der Befunderhebung, völlig defizienter Befundbeschreibung und in sich inkonsistenten Schlussfolgerungen. Der Verurteilung lag ein Gutachten des Münsteraner Gerichtsmediziners Professor Albert Ponsold zugrunde, der als Todesursache ein Erdrosseln diagnostizierte.
Mehrere Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren wurden verworfen, bis 1968 Untersuchungen von Professor Prokop, Berlin, als neue Beweismittel nach § 359 Nr. 5 StPO anerkannt wurden, der einen plötzlichen natürlichen Tod diagnostizierte.
Die Versuche, zu einem Wiederaufnahmeverfahren zu gelangen, wurden flankiert von einer massiven Rufmordkampagne gegen Prof. Ponsold. Umstände und Befunde des Falles sowie vorliegende Gutachten werden dargestellt.
INHALT
Vorwort
A. "Tödliches Rendezvous" - Überblick über den Fall Hetzel
B. Der Fall Hetzel (Kälberstrickprozess) - Homizidale Strangulation oder plötzlicher natürlicher Tod?
Einleitung
Kurze Charakterisierung der Protagonisten
Der Fall
3.1 Sachverhalt laut Urteil / Anklage
3.2 Auffindesituation
3.3 Sektionsergebnis
3.3.1 Sektionsprotokoll
3.3.2 Feingewebliche Untersuchungen und Abschlussgutachten
3.3.3 Gutachten aus Münster vom 06.05.1954
3.4 Anklage
3.5 Urteil Landgericht Offenburg vom 17.01.1955
3.6 Auszüge aus weiteren Gutachten
3.6.1 Prof. Breitenecker, Wien
3.6.2 Prof. Laves, München
3.6.3 Auszug aus anderen Schriftsätzen / Gutachten
3.7 Pressekampagne gegen Prof. Ponsold
3.8 Der Fall Schön
3.9 Beccaria-Medaille
3.10 Gutachten der Fünfer-Kommission
3.11 Gutachten Prof. Prokop
3.11.1 Geheimniskrämerei um das Gutachten von Prof. Prokop
3.12 Strategie von Dr. Gross zur Erzwingung eines Wiederaufnahmeverfahrens
3.13 Gutachten Prof. Dotzauer
3.14 Politische Einflussnahme
3.15 Deutschland Ost gegen West
3.16 Begründung des Wiederaufnahmeverfahrens
3.17 Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren
3.18 Bilddokumentation von Prof. Ponsold
3.19 Nachgefechte - Strafanzeige Prokops gegen Ponsold
3.20 Wie stellen Prokop und Ponsold später den Fall dar?
3.21 Agieren von Arnau in einem anderen Fall (Protrahierte E 605-Vergiftung)
3.22 Zusammenarbeit von Prof. Prokop und Prof. Dotzauer in weiteren Fällen
3.23 Diskussion und Schlussfolgerungen
3.24 Literatur
Danksagung
C Anhang
Ponsold: Der Strom war die Newa
Ponsold: Der Prestige-Gutachter
Prokop: Rede anlässlich der Verleihung der Beccaria Medaille 1967
Prokop: Der Fall Hetzel
Prokop: Der Stuhl des Vizekönigs
Prokop: Mozarts Tod und der große Schwindel
Prokop: Interview mit Herrn Gunther Scholz
Arnau: Die Strafunrechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland
Interview Prof. Ponsold, Gerhard Mauz, WDR
Ponsold / Gross / Arnau Artikel in EUROMED und Schriftwechsel
Scans Zeitungsartkel
Der SPIEGEL, Berichterstattung zum Fall Hetzel
STERN, Berichterstattung zum Fall Hetzel
Peters: Fehlerquellen im Strafprozess
Biografie
Prof. Dr. med. Burkhard Madea, nach dem Studium der Medizin in Bochum und Aachen und der Weiterbildung zum Arzt für Rechtsmedizin erfolgte 1989 die Habilitation Madeas für das Fach Rechtsmedizin und 1991 die Ernennung zum Universitätsprofessor für Rechtsmedizin. Seit 1996 ist er außerdem Direktor des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Bonn. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Monographien und Verfasser von mehr als 400 wissenschaftlichen Beiträgen.Anmerkungen:
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