Carsten Krumm: Betäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Buch
- Nomos Verlags GmbH, 08/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783756009077
- Bestellnummer: 11819947
- Umfang: 238 Seiten
- Nummer der Auflage: 24004
- Auflage: 4. Auflage
- Gewicht: 394 g
- Maße: 224 x 148 mm
- Stärke: 17 mm
- Erscheinungstermin: 15.8.2024
- Serie: NomosPraxis
Klappentext
Das Cannabisgesetz (CanG)stellt die Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Die Neuregelungen müssen in das System des Betäubungsmittelstrafrechts passen.
Das Handbuch zum Betäubungsmittelstrafrecht
integriert die Darstellung des Cannabis-Gesetzes in die aktuelle Gesamtdarstellung des BtM-Rechts. Die 4. Auflage berücksichtigt
neueste Rechtsprechung und die Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten (Arzneimittelrecht, Dopingrecht, Straßenverkehrsrecht)
aktuelles Recht der Unterbringung mit Rechtsprechungsupdate, § 64 StGB
spezielle Anforderungen an eine erfolgreiche Strafverteidigung in BtM-Verfahren anhand zahlreicher Praxishinweise, Beispielsfälle und Muster
Auswirkungen des CanG.
Speziell zum Cannabisgesetz
Umgang und erlaubter Besitz, Konsumverbote, Anforderungen an Eigen- und gemeinschaftlichen Anbau
Rückwirkungsprobleme bei rechtskräftig verhängten Strafen (z. B. neue Gesamtstrafenbildung, Rücknahme von Bewährungswiderrufen), neu abzuwickelnde Vollstreckungsmaßnahmen, ggfs. Herausgabe von eingezogenem Cannabis
Das Handbuch liefert in 4. Auflage das notwendige Handwerkszeug zum gesamten BtM-Recht auf dem aktuellen Stand einschließlich der neuen Cannabis-Regeln für Strafverteidigerinnen und -verteidiger, Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen.
Die Autoren
Marco Ostmeyer ist Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Betäubungsmittelstrafsachen, Carsten Krumm ist Richter am Amtsgericht Dortmund, Vorsitzender eines Schöffengerichts und durch zahlreiche Fachpublikationen ausgewiesen.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.