Kirsten Geißler: Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht., Kartoniert / Broschiert
Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht.
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- Verlag:
- Duncker & Humblot, 07/1998
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert, Paperback
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783428091621
- Artikelnummer:
- 7649362
- Umfang:
- 314 Seiten
- Sonstiges:
- Abb.; 314 S.
- Nummer der Auflage:
- 98001
- Ausgabe:
- 1. Auflage
- Copyright-Jahr:
- 1998
- Gewicht:
- 481 g
- Maße:
- 233 x 157 mm
- Stärke:
- 16 mm
- Erscheinungstermin:
- 22.7.1998
Inhaltsangabe
Inhaltsübersicht: Einleitung -
1 Geschichte der öffentlichen Wasserversorgung -
2 Staats- und verwaltungsrechtliche Grundlagen der öffentlichen Wasserversorgung: Republik - Kaiserzeit -
3 Eigentums- und enteignungsrechtliche Fragen im Bereich der Wasserversorgung: Enteignung zum Bau - Enteignung zur Reparatur? - Enteignung zum Schutz der Anlagen? -
4 Schutz und Unterhaltung der Anlagen: Abstandsvorschriften - Schutz vor willkürlicher Beschädigung - Unterhaltung der Anlagen - Ergebnis -
5 Wasserkonzessionen: Die intraurbane Wasserverteilung - Private Wasserkonzessionen - Auflagen beim privaten Wasserbezug - Ergebnis -
6 Wasserdiebstahl: Schutz vor heimlichem Anbohren der Leitungen - Wasserdiebstahl durch falsch geeichte "calix" und zu große "fistula" - Erschlichene Bewilligungen - Weiternutzung eines ursprünglich konzessionierten Anschlusses - Ergebnis -
7 Schutz der Wasserreinheit: Natürliche Beeinträchtigungen - Vorschriften über den Umgang mit Wasser - Schutz gegen vorsätzliche Verunreinigungen - Ergebnis -
8 Pflichtverletzungen im "officium" des "curator aquarum": Überblick - Die Regelungen im einzelnen - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Quellenverzeichnis
Klappentext
In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar.
Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z. B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z. B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung.
Anmerkungen:
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