Spätabbruch der Schwangerschaft drucken

Spätabbruch der Schwangerschaft

Praktische, ethische und rechtliche Aspekte eines moralischen Konflikts
  • Buch i
  • Erscheinungstermin: 10.11.2008
  • Verfügbarkeit: versandfertig innerhalb 24 Stunden i

Detailinformationen

  • Label: Campus Verlag GmbH
  • Einband: Kartoniert / Broschiert
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-13: 9783593387727
  • Bestellnummer: 7679812
  • Herausgeber: Christa Wewetzer, Thela Wernstedt
  • Umfang: 253 Seiten
  • Sonstiges: 9 Abbildungen
  • Gewicht: 330 g
  • Maße: 215 x 144 mm
  • Stärke: 18 mm

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Inhaltsangabe

Aus dem Inhalt:

Vorwort
Christa Wewetzer, Thela Wernstedt

Einleitung

Spätabbrüche: Aktuelle Problemstellung und gesellschaftliche Debatte 1996-2007
Christa Wewetzer

Diagnostischer Prozess: Einflüsse und Verläufe

Fallbeispiele und Anmerkungen zur Problematik der Spätabbrüche aus der pränatalmedizinischen Praxis
Robin Schwerdtfeger

Neue Entwicklungen in der pränatalen Therapie
Max Wüstemann

Pränataltherapie oder "Früheuthanasie"?: Moralische Dilemmata an der Grenze zur Lebensfähigkeit

Später Schwangerschaftsabbruch und passive Sterbehilfe beim Neugeborenen: Moralische Dilemmata zur Lebensfähigkeit
Alfred Simon

Späte Schwangerschaftsabbrüche: Individual-, organisations- und sozialethische Überlegungen aus theologischer Perspektive
Ralph Charbonnier

Regelungskonzepte zur Spätabtreibung im europäischen Vergleich: Ansätze zur Lösung des Schwangerschaftskonflikts?
Gunnar Duttge

Maximaltherapie und Sterbebegleitung an der Grenze zur Lebensfähigkeit bei Früh- und Neugeborenen mit Fehlbildung
Rolf Schlösser

Entscheidungsfindung

Invasive Pränataldiagnostik und Spätabbrüche: Bioethische Diskussionen und lebensweltliche Ansichten
Tanja Krones

Entscheidungsfindung bei späten Schwangerschaftsabbrüchen: Annäherungen an gute Verfahrensweisen
Thela Wernstedt

Das Erlanger Beratungsmodell bei späten Schwangerschaftsabbrüchen und seine Entwicklung in den Jahren 2005 und 2006
Uwe Fahr, Katharina Link und Ralf R. Schild

Qualitätsanforderungen an die Humangenetische Beratung
Friedmar R. Kreuz

Implementierung von psychosozialer Beratung in Belastungs- und Krisensituation - aber wie?
Martina Weiß


Autorinnen und Autoren

Klappentext

Der Spätabbruch einer Schwangerschaft ist für alle Beteiligten ein moralisches Problem und eine große emotionale Belastung. Um eine Entscheidung zu treffen, die für die Schwangere tragfähig ist, müssen Ärzteschaft, Hebammen, Pflegende sowie die psychosoziale und ethische Beratung eng zusammenarbeiten. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu einem Nebeneinander. Beiträger der einzelnen Berufsgruppen stellen hier aus ihrer Perspektive die medizinischen, psychosozialen, rechtlichen und ethischen Aspekte dar. Ziel ist es dabei, einen gemeinsamen Lösungsansatz und differenzierte soziale wie auch politische Perspektiven zu entwickeln.

Auszüge aus dem Buch

"Spätabbrüche: Aktuelle Problemstellung und gesellschaftliche Debatte 1996-2007
Christa Wewetzer

Durch die Fortschritte der Perinatalmedizin ist der Zeitpunkt der Überlebensfähigkeit Frühgeborener kontinuierlich vorverlegt worden. Damit verbunden ist jedoch, dass bei einem Abbruch in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft etwa nach der 22. beziehungsweise 24. Schwangerschaftswoche (SSW) - einem sogenannten Spätabbruch - von einer potenziellen Lebensfähigkeit des Kindes auszugehen ist, was für alle Beteiligten eine besondere emotionale Belastung und einen ethischen Konflikt darstellt: für die Schwangere, weil mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft die Beziehung zum Kind gewachsen ist, für den Arzt, weil er häufig, um das Ziel - Vermeidung der Geburt eines so nicht gewollten Kindes - zu erreichen, das Kind vor der Einleitung der Geburt im Mutterleib tötet (Fetozid). Denn sollte das Kind lebend zur Welt kommen, wäre er verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.

Obwohl das Problem des Fetozids bereits vor der Gesetzesreform 1995 bestand, fand eine öffentliche Diskussion hierüber kaum statt. Erst die Gesetzesänderung trug dazu bei, dass die Ärzteschaft, vor allem die Bundesärztekammer 1998, und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) eine Auseinandersetzung auf gesellschaftlicher Ebene anstieß. Zahlreiche Stellungnahmen und Vorschläge politischer, kirchlicher und anderer in der Beratungsarbeit engagierter Organisationen folgten mit dem gemeinsamen Ziel, die Zahl der Spätabbrüche zu senken. Umstritten sind jedoch die Maßnahmen, mit denen dieses Ziel zu erreichen ist. In der Schwangerenberatung im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik stellt sich die Frage, wie eine Entscheidung in diesem Konflikt gefunden werden kann, die einerseits für die Schwangere tragfähig ist, andererseits das wachsende Lebensrecht des Feten in angemessener Weise berücksichtigt und ärztlich zu verantworten ist.

Wesentliche Folgen der Reform

Verlust an Transparenz

Im Jahr 1995 entfiel die eigenständige embryopathische Indikation als Voraussetzung für einen straffrei durchführbaren Schwangerschaftsabbruch. Mit der Reform des Paragraphen 218a StGB wurde sie in die bestehende medizinische Indikation integriert, indem die "gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren" zu berücksichtigen sind. Da eine Gefährdung der Frau zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft entstehen kann, ist die medizinische Indikation zeitlich nicht befristet und ein Schwangerschaftsabbruch kann theoretisch bis zum Einsetzen der Geburtswehen erfolgen. Sollte die bevorstehende Geburt und Versorgung eines fehlgebildeten Kindes eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren darstellen, bleibt ein Abbruch der Schwangerschaft aufgrund dieser medizinischen Indikation straffrei. Dabei können für die medizinische Indikation sowohl physische als auch psychische Probleme ausschlaggebend sein. Dem Arzt kommt die schwierige Aufgabe zu, zu erkennen, ob in Zukunft eine schwere Beeinträchtigung der Gesundheit der Frau entstehen könnte. Mit der Neufassung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch entfielen die Beratungspflicht und damit verbunden die dreitägige Bedenkzeit zwischen durchgeführter Beratung und Abbruch, die Zäsur der 22. SSW für einen Abbruch aus embryopathischer Indikation sowie die statistische Erfassung der diagnostizierten Fehlbildungen für Abbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche. Daher wurde das Problem des Schwangerschaftsabbruchs nach einer pränatalen Diagnostik eher verschärft. So hebt die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme hervor, dass 'bei der traditionellen mütterlich-medizinischen Indikation die Tötung des Kindes nicht das Ziel, immer aber die unvermeidliche Konsequenz ist, während bei der jetzt integrierten embryopathischen Indikation wegen der Unzumutbarkeit f

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