Das schwarze Auge, Rondra Vademecum, Leder / Künstlerischer Einband
Das schwarze Auge, Rondra Vademecum
Buch
- Brevier der reisenden Geweihten. Eine aventurische Spielhilfe zur Göttin Ronda
Derzeit nicht erhältlich.
Lassen Sie sich über unseren eCourier benachrichtigen, falls das Produkt bestellt werden kann.
Lassen Sie sich über unseren eCourier benachrichtigen, falls das Produkt bestellt werden kann.
- Sonstiger Urheber:
- Daniel Richter, Katja Reinwald
- Verlag:
- Ulisses Spiele, 03/2010
- Einband:
- Leder / Künstlerischer Einband
- ISBN-13:
- 9783940424815
- Umfang:
- 160 Seiten
- Sonstiges:
- m. Illustr.
- Copyright-Jahr:
- 2014
- Gewicht:
- 180 g
- Maße:
- 160 x 112 mm
- Stärke:
- 18 mm
- Erscheinungstermin:
- 15.2.2010
- Serien:
- Aventurien, Spielhilfe , Das Schwarze Auge, Spielhilfe
Ähnliche Artikel
Klappentext
Wie war der Wortlaut der Segnung der Stählernen Stirn? Welche Handlungen vollzieht ein Geweihter beim Großen Weihesegen der Waffe? Wie sieht ein Rondra-Geweihter die Ehre? Wie steht die Schwertschwester zum Blutopfer? Worin unterscheiden sich die Ornate des Südens von denen des Bornlands? Der vorliegende Band gibt Antworten auf solche Fragen, ergänzt und vertieft die Texte aus Wege der Götter. Das Rondra-Vademecum enthält aventurisches Hintergrundmaterial über den Bund des Schwerts, die Kirche Rondras, seine Grundsätze, Geschichte und Sennen sowie eine ausführliche Darstellung von Liturgien und Gebeten. Darüber hinaus finden sich in diesem Band wertvolle regeltechnische Hinweise für Spieler und Meister zur Ausgestaltung von Talenten und die rollenspielerische Darstellung eines Rondra-Geweihten. Das Rondra-Vademecum gibt insgesamt einen tiefen Einblick in die Denk- und Sichtweisen eines Rondrianers. Diese Spielhilfe enthält viele weiterführende Informationen zur Kirche Rondras und zur Ausgestaltung eines Rondra-Geweihten. Für Meister und Spieler aller Erfahrungsstufen.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.