Hochschulrecht Baden-Württemberg
Hochschulrecht Baden-Württemberg
Buch
- Herausgeber: Christian Von Coelln, Volker M. Haug
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- Beck C. H., 07/2020
- Einband: Fester Einband, Leinen
- ISBN-13: 9783406747779
- Gewicht: 1360 g
- Maße: 249 x 173 mm
- Stärke: 48 mm
- Erscheinungstermin: 15.7.2020
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Klappentext
Zum WerkPraxisbezogen werden das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) sowie das Landesgebührengesetz (LGebG) von erfahrenen Autoren aus Wissenschaft, Justiz und Verwaltung kommentiert.
Anschauliche Einleitungen der Herausgeber ermöglichen insbesondere auch demjenigen einen Einstieg in das Rechtsgebiet, der sich erstmals mit Fragen des Hochschulrechts befasst und eine erste Orientierung sucht: Ein länderübergreifender Einleitungsteil stellt die Entwicklungen und Gegenstände des Hochschulrechts sowie seine bundesweit geltenden Rahmenbedingungen überblicksartig dar. Hinzu kommt eine landesspezifische Einleitung.
Der kompakte dreistufige Aufbau der Erläuterungen sorgt schnell für Klarheit:
Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
Detail-Ebene mit Beispielen, Checklisten und Vertiefungshinweisen
Vorteile auf einen Blick übersichtlich strukturierte Kommentierung
berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung
mit einleitenden Ausführungen zum Hochschulrecht des Bundes und Landes
Zur Neuerscheinung
Der Kommentar hat den Rechtsstand 1. November 2019.
Ausführlich erläutert sind insbesondere die jüngsten Gesetzesänderungen, wie u. a. das Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sowie auch durch das Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung BW (betreffend das LGebG).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Verwaltungsrichter, Universitäten.
Biografie (Volker M. Haug)
Ministerialrat Prof. Dr. Volker M. Haug ist der Leiter der Abteilung für Rechtswissenschaft im Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht and der Universität Stuttgart. Dort lehrt er Staats- und Verwaltungsrecht.Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.