Ernst-Dieter Bösche: Bösche, E: Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Bösche, E: Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Buch
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- Reckinger, W. Verlag, 09/2019
- Einband: Flexibler Einband
- ISBN-13: 9783792202531
- Gewicht: 583 g
- Maße: 211 x 152 mm
- Stärke: 27 mm
- Erscheinungstermin: 30.9.2019
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Klappentext
Das Hand- und Lehrbuch bietet eine systematische Darstellung des Kommunalverfassungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Es erläutert die rechtlichen Voraussetzungen und daraus resultierenden Pflichten der administrativen und der politischen Ebenen der Kommunen in NRW, die anhand vieler Beispiele und Schaubilder verdeutlicht werden.Mit der 4. Auflage wurde das Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen umfassend überarbeitet und aktualisiert. Die zahlreichen, seit der letzten Auflage erfolgten Rechtsänderungen sowie bis August 2019 ergangene Rechtsprechung wurden in das Werk eingearbeitet. Wesentliche Erweiterungen haben insbesondere die Themenbereiche Bürgerbegehren, Ratsentscheidungen (Beschlüsse, Wahlen), Stimmrecht und Mitwirkungsausschluss des Bürgermeisters und Ausschüsse erfahren.
Unter Berücksichtigung der Studien- bzw. Stoffverteilungspläne wendet sich das Buch insbesondere an Studierende der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Studieninstitute für kommunale Verwaltung.
Auch kommunalen Mandatsträgern ermöglicht das Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen, grundlegende Kenntnisse der kommunalverfassungsrechtlichen Situation zu erwerben, um ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden zu können.
Biografie
Ernst-Dieter Bösche verfügt aufgrund seiner jeweils zehnjährigen Tätigkeit als Stadtdirektor bzw. hauptamtlicher Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt in Nordrhein-Westfalen über umfangreiche praktische Erfahrungen im kommunalen Bereich. Nach der Pensionierung nahm er seine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW und am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in den Fächern Kommunalrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht wieder auf. Vor seinem Wechsel in die Praxis war er an diesen Einrichtungen als hauptamtlicher Dozent tätig.Anmerkungen:
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