Heiko Artkämper: Artkämper, H: "gestörte" Hauptverhandlung
Artkämper, H: "gestörte" Hauptverhandlung
Buch
Derzeit nicht erhältlich.
Lassen Sie sich über unseren eCourier benachrichtigen, falls das Produkt bestellt werden kann.
Lassen Sie sich über unseren eCourier benachrichtigen, falls das Produkt bestellt werden kann.
- Gieseking E.U.W. GmbH, 07/2017
- Einband: Fester Einband, ,
- ISBN-13: 9783769411782
- Gewicht: 1069 g
- Maße: 226 x 154 mm
- Stärke: 43 mm
- Erscheinungstermin: 15.7.2017
Weitere Ausgaben von Artkämper, H: "gestörte" Hauptverhandlung
Ähnliche Artikel
Klappentext
Auf Störungen der Hauptverhandlung muss schnell und sicher reagiert werden! Das kann nur, wer die möglichen Störfälle kennt und die prozessualen Mittel beherrscht, ihnen wirkungsvoll zu begegnen. Mit dem Handbuch von Artkämper ist das kein Problem! Die Neuauflage erhöht die Zahl der beschriebenen Fälle auf jetzt 666, vertieft und erweitert die behandelten Problemlagenund Rechtsfragen und ist auf dem Stand August 2017.
Das sind die großen Themenabschnitte: Anstandsregeln, Ungehorsam, Ungebühr und Würde des Gerichts - Probleme aus dem Bereich der §§ 176-178 GVG - Sitzungspolizeiliche Anordnung, Beschluss und Protokollierung - Wie sollen Richter und Staatsanwalt auf Störungen reagieren? - Praktische Fälle äußerer Störungen und deren Abwehr - Praktische Fälle verdeckter Störungen im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung - Nebenklage und Adhäsionsverfahren - Kommunikation und Informationsverarbeitung im Strafverfahren.
Natürlich geht es ausführlich um Ablehnungsanträge, Missbrauch des Fragerechts, Beweisantragsrecht, kriminaltechnische Untersuchungsmöglichkeiten, "präventive Gewinnabschöpfung", Verständigung im Strafverfahren u. v.a. m.
Darum sollte jeder Strafjurist in der Praxis den Artkämper griffbereit haben, vor allem am Anfang seiner praktischen Tätigkeit und schon als Referendar in der Strafstation.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.