Michael Kleine-Cosack: Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde
Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde
Buch
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- Müller (C.F.Jur.), Heidelberg, 04/2001
- Einband: Flexibler Einband
- ISBN-13: 9783811436596
- Umfang: 486 Seiten
- Auflage: 3. Aufl.
- Copyright-Jahr: 2013
- Gewicht: 883 g
- Maße: 238 x 169 mm
- Stärke: 30 mm
- Erscheinungstermin: 27.10.2013
- Serie: Recht in der Praxis
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Beschreibung
Das Handbuch zu Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden für die PraxisImmer häufiger wenden sich Bürger und von ihnen beauftragte Rechtsanwälte an das Bundesverfassungsgericht, die Landesverfassungsgerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Der Verfasser verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden und gibt wertvolle Hinweise, wie man mit diesen außerordentlichen Rechtsbehelfen Erfolg hat .
Das Praxishandbuch vermittelt konzentriert und übersichtlich alle wesentlichen Informationen , die zur Einlegung der Beschwerden wie auch zum Verständnis des weiteren Verfahrensunverzichtbar sind:
ausführliche Erläuterung der maßgeblichen Gesetzestexte
Aufbau, Annahmefähigkeit, Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerden
Verfahrensgang
einstweilige Anordnung
Kosten und Gebühren
neu in der 3. Auflage: Erläuterung der wesentlichen Grund- undMenschenrechte
mit Musterschriftsätzen und zahlreichen Beispielen
Die Darstellung ist praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert . Auf die Erörterung nur theoretisch bedeutsamer Kontroversen wird verzichtet. Soweit notwendig, wird rechtspolitisch Kritik an einigen Missständen in der Praxis der Gerichte geübt.
Biografie
Dr. Michael Kleine-Cosack ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg i. Br. tätig. Er hat seit 1987 bis in die jüngste Zeit zahlreiche Grundsatzentscheidungen beim BVerfG und EGMR erwirkt. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstands und des Berufsrechtsausschusses des DAV, Mitherausgeber des Anwaltsblattes und Mitglied der Satzungsversammlung bei der BRAK.Anmerkungen:
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