Ernst-Wolfgang Böckenförde: Böckenförde, E: Vom Ethos der Juristen
Böckenförde, E: Vom Ethos der Juristen
Buch
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- Duncker & Humblot GmbH, 08/2010
- Einband: Flexibler Einband
- ISBN-13: 9783428136520
- Umfang: 51 Seiten
- Auflage: 2., durchges. Aufl.
- Copyright-Jahr: 2011
- Gewicht: 83 g
- Maße: 212 x 138 mm
- Stärke: 5 mm
- Erscheinungstermin: 15.7.2011
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Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt:I. Ethos der Juristen: was meint das?: Zum Begriff Ethos - Ethos der Juristen
II. Erscheinungsformen des Ethos der Juristen: Ethos der römischen Juristen - Ethos der kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit - Ethos der anglo-amerikanischen am Case-Law orientierten Juristen
III. Was kennzeichnet den Juristen als Juristen?: Der Grundgehalt des Ethos der Juristen - Drei kennzeichnende Beispiele
IV. Philosophisch-anthropologische Grundlagen des Ethos der Juristen: Der anthropologische Wurzelgrund - Rechtsgewissen und Rechtskultur als Formelemente - Verbleibende Bedeutung von Naturrecht
Klappentext
Juristen sind in vielerlei Funktionen tätig: als Richter, Rechtsanwälte, Beamte, Professoren, in Beratungs- und Leitungsaufgaben. Gibt es etwas, das sie in diesen unterschiedlichen Funktionen verbindet, das ihre Haltung und Tätigkeit prägt und es erlaubt, von einem Beruf der Juristen zu sprechen?Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht dies Verbindende in einem gemeinsamen Ethos der Juristen. Worin besteht dieses Ethos? Er geht den verschiedenen Erscheinungsformen dieses Ethos nach - bei den römischen Juristen, den kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit und den am anglo-amerikanischen Case-law orientierten Juristen - und fragt nach dem Grundgehalt dieses Ethos, nach dem, was den Juristen zum Juristen im Unterschied zu einem versierten Rechtstechniker macht. Das wird an drei kennzeichnenden Beispielen näher erläutert. Abschließend fragt er nach dem anthropologischen Wurzelgrund, der ein solches Ethos hervorbringt und trägt.
Biografie
Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dr. jur., Dr. phil., Dr. h.c. mult., geboren 1930, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Münster/Westfalen und München. Nach der Habilitation in Münster (1964) lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964 - 69), Bielefeld (1969 - 1977) und Freiburg i.Br. (seit 1977, emeritiert 1995). Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.Anmerkungen:
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